Einzelfuttermittel (z.B. Petman Natur) oder Sonnenblumenkerne, Schweineohren, Hirse oder Ochsenziemerstücke, all das sind sogenannte Einzelfuttermittel, weil sie ohne Beimischungen eben „einzeln“ sind und zwar im Sinne von:
Sie bestehen aus nur einer Haupt-Zutat (und können auch mit zugelassenen Zusatzstoffen aus einer Positivliste versehen sein, was in der Praxis aber selten auftritt). Einzelfuttermittel werden entweder zu Fütterungs- oder Rations-Zugabezwecken, als Leckereien oder Snacks oder als Zutat zum Selbstmischen von Rezepturen verkauft. Der Verwendungszweck spielt dabei keine Rolle, nach Wissen beim Anbieter oder Händler (was man damit alles anstellen kann) wird nicht gefragt, aber ein Minimum an Deklarationen gibt es auch hier.
Eine Nennung des Mindesthaltbarkeitsdatum ist beim Einzelfuttermitel jedoch nicht verpflichtend!
PETMAN zeichnet freiwillig alle Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum aus.
Dies betrifft aber alle Mischfuttermittel also Ergänzungs- und Alleinfuttermittel und bezieht sich auf zwei zwingend notwendige Zeitangaben. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in jedem Fall bei Mixen absolute Pflicht, die entsprechende Angabe lautet: „mindestens haltbar bis (Monat/Jahr)“
Hinzu kommt die Verpflichtung zur Angabe der Zusammensetzung der Mischfuttermittel, sprich: die Zutaten sind entweder als Einzelfuttermittel oder verschlüsselt-zusammengefasst als Warenkategorien-Deklaration in absteigender Reihenfolge der Verwendung zu nennen. Es gibt darüber hinaus noch einige Inhaltsstoffe, die zusätzlich genannt werden können, ebenso freiwillige Angaben.
Mehr hierüber erfährst du im kostenfreien BARF Ratgeber.