Beim Futtermittelrecht geht es vordergründig zunächst nur um die Beachtung und den Vergleich amtlich vorgeschriebener Deklarationen im Rahmen von Kennzeichnungsregeln und Vorgaben für Auslobungen. Wir, als verantwortungsvolle Markenartikler halten uns daran, die verantwortlichen Behörden kontrollieren hier regelmäßig.
Sicher hilft eine eingehende Befassung mit geltendem Kennzeichnungsrecht oder mit dem Einzelfuttermittelkatalog der EU auch bei der kritischen Würdigung von Werbematerial und Informationsunterlagen bzw. Aussagen in elektronischen Medien.
Mehr hierüber erfährst du im kostenfreien BARF Ratgeber.