Das Europäische Nebenproduktrecht samt Kategorisierungen von tierischen Materialien gibt es nun seit 2009 (Grundverordnung) bzw. 2011 (Durchführungsverordnung). Bis zuletzt haben wir gemeinsam mit externen Experten und dem Zentralverband versucht, Erleichterungen für den Verkauf bestimmter Erzeugnisse zu erwirken. Die Kontrollen im Handel bezüglich Eintagsküken nehmen zu. Sie gehören leider nun definitiv nicht zu den genannten Materialien, aus denen das Folgeprodukt "Rohes Heimtierfutter" hergestellt werden darf. Nach aktueller Auslegung dürfen sie deshalb auch nicht unverändert als Einzelfuttermittel verkauft werden, was oft geduldet worden ist. Daher gilt:
Händler die wegen des Vertriebes von rohem Heimtierfutter (Folgeprodukt aus zugelassenen Materialien) ohnehin registriert sein müssen, dürfen weiterhin tiefgefrorene Eintagsküken bereithalten. Sie dürfen jedoch nicht in offener, allgemein zugänglicher Auslage präsentiert werden, sondern sind nur für Käufer/Endkunden mit einer "Ausnahme-Zulassung für Besondere Fütterungszwecke" vorgesehen. Eine solche können die zuständigen Behörden ausstellen und auf Antrag erteilen.
Die Käufer müssen sich dazu an das für den Sitz der Tierhaltung zuständige Veterinäramt wenden (nicht dem Standort des Verkauf!) und wie folgt beantragen:
Hier zu einem interessanten Video der Wildtierhilfe Fiel e.V. auf: Youtube
Beispielhafter Antrag:
Name, Datum, Unterschrift |
Info für den Antragssteller:
Diese (Ver-)Fütterungs-Zulassung als Ausnahme ist zwingend erforderlich, damit der Händler Sie mit Eintagsküken versorgen darf. Es kann jedoch durchaus sein, dass dies noch nicht allen Veterinärämtern bekannt ist. Aus diesem Grund haben wir Ihnen die zutreffende Rechtsgrundlage benannt.
Weiter veröffentlichen wir hier die aktuelle Kurzinformation vom 07.10.2021 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Verfütterung gefrorener Eintagsküken:
Dieser Bericht wurde aufgrund einer offiziellen Antrages eines MDB Abgeordneten aktuell erstellt.